Wissenschaftskommunikation in den Hochschulgesetzen der Bundesländer

Über die Erfüllung ihrer Aufgaben muss jede Hochschule die Öffentlichkeit informieren. Doch explizit Wissenschaftskommunikation oder die Pflicht über Forschungsergebnisse zu informieren, ist nur in vergleichsweise wenigen Bundesländern als Aufgabe definiert.