Frauenanteil der Beschäftigten der Körperschaften des öffentlichen Rechts - Höherer Dienst

In Berlin, in Prozent

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Körperschaften des öffentlichen Rechts in Prozent und bezieht sich dabei auf den höheren Dienst. Die Daten des Diagramms stammen vorwiegend aus den Jahren 2016 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen. Die Daten zeichnen ein gemischtes Bild. Während der Frauenanteil im höheren Dienst bei dem Berliner Institut für Gesundheitsforschung und der Handwerkskammer gesunken ist, ist der Frauenanteil im höheren Dienst bei der BB Akademie der Wissenschaften, der Industrie- und Handelskammer und der Kassenärztlichen Vereinigung gestiegen. Hervorzuheben ist, dass im Jahr 2020 die Kassenärztliche Vereinigung, die Industrie und Handelskammer genau die Mindestanforderung von 50 % Frauenanteil erreicht haben. Das Max-Delbrück-Centrum lag mit 51,6 % knapp darüber. Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung lag mit 68,6 % deutlich über den Mindestanforderungen.