Gemeindebeteiligung an Kantonsstrassen

Der heutige Anteil der Gemeinde beträgt zwischen 60 und 35 Prozent. Die rot eingefärbten Gemeinden profitieren stärker von der neuen Regelung.

Für die Fusionsgemeinden Böztal und Zurzach wurden die Werte der zusammengeschlossenen Gemeinde verwendet.
Quelle: Kanton Aargau