Das Land gibt in jede Kommune in NRW einen pauschalen Zuschuss "Klimaschutz", der bis zum 30. Juni 2022 zu beantragen und bis zum Ende des laufenden Jahres auszugeben ist. Das Spektrum der möglichen Verwendungszwecke ist breit gefächert: Es reicht von Maßnahmen der energetischen Sanierung über investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz bis hin zu Maßnahmen im Zusammenhang mit einer klimafreundlichen Mobilität.