Diese Tabelle zeigt die Anzahl der Straftaten mit Schusswaffen von 2016 bis 2019 nach Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Es wird unterschieden zwischen solchen Schusswaffen, für die zum Tatzeitpunkt eine waffenrechtliche Erlaubnis vorlag und und solchen, die nicht bei den Waffenbehörden registriert sind. Dazu zählen auch erlaubnisfreie Waffen wie z. B. Soft-Airs.
In 2.288 Fällen kann eine Aussage zum Vorliegen einer ggf. erforderlichen Erlaubnis nicht getätigt werden, denn waffenführende Person und/oder Waffe sind unbekannt. Zu 709 Sachverhalten machten die Kreispolizeibehörden keine Angaben zum Vorliegen einer Erlaubnis.