Monatswerte Verfrühungsvermeidung 2024/2025

Anteil der Fahrten, die mehr als 60 Sekunden (bis 31.12.2024: 90 Sekunden) verfrüht gegenüber der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit erbracht wurden. Seit 2025 geändertes Bewertungsverfahren mit nur 60 statt 90 Sekunden zulässiger Verfrühung, weshalb die Werte nicht direkt vergleichbar sind.