Hochzeiten und Scheidungen in Schaffhausen

Seit 2001 werden nur noch jene Ereignisse gezählt, bei denen die Bezugsperson einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hat. Dabei werden neu zusätzlich die Heiraten gezählt, die von einer Frau mit einem ständigen Wohnsitz in der Schweiz und einem Mann mit Wohnsitz im Ausland geschlossen werden.
Ab 2010: Neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung, die zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst.
Grafik: OPP Quelle: BFS/EDI Daten herunterladen