Visualisierung des Auszugs aus der Datei https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (https://datawrapper.dwcdn.net/VGpYv)

Hochgeladen: AZ_Komponenten_f_Datawrapper.ods, Tabelle 3 "Veraend_Reihenfolge" Zu sehen ist:
+ Die Zahl der abhängig Beschäftigten („beschäftigte Arbeitnehmer“) und auch der Erwerbstätigen insgesamt stieg im Großen und Ganzen (genauer gesagt gab es von Anfang der 90er bis Mitte der 2000er Jahre zunächst eine leichte Ab-/Auf-/Ab-Bewegung und nach 2005 einen deutlichen Anstieg);
+ auch die Zahl der Selbständigen und Mithelfenden Familienangehörigen stieg zunächst bis 2010, sinkt aber seitdem wieder.
+ Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit (pro Person der jeweiligen Gruppe) sinkt für alle drei Gruppen. Dies ist u.a. der Effekt davon, daß der Anstieg der Erwerbsätigkeit zu erheblichen Teilen ein Anstieg von prekärer Erwerbstätigkeit ist.
+ Das Gesamt-Arbeitsvolumen der abhängig Beschäftigten und auch der Erwerbstätigen sank dagegen bis 2005 und steigt seitdem wieder – abgesehen von krisen-bedingten Einbrüchen (Immobilien- und Finanzmarktkrise 2009; Covid-19-Pandemie 2020 & unvollständige Erhohlung in 2021).
+ Das Gesamt-Arbeitsvolumen der Selbständigen und Mithelfenden Familienangehörigen entwickelte sich ähnlich wie die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Selbständigen und Mithelfenden.

Die „Erwerbstätigen“ sind die Gesamtheit von abhängig Beschäftigten, Selbständigen und Mithelfenden Familienangehörigen. Selbständige sind sowohl Solo-Selbständige als auch solche, die ihrerseits „Arbeitnehmer“ beschäftigen. Mithelfende Familienangehörige sind Angehörige von Selbständigen, die in einem Betrieb, der von der selbständigen Person geleitet wird, „mithelfen (d.h. am Erwerbsleben beteiligt sind), […], ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden“ (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mithelfende-familienangehoerige-38293/version-179273).
Erwerbslose zählen nicht zu den Erwerbstätigen, aber zu den Erwerbspersonen; RentnerInnen usw. sind dagegen Nicht-Erwerbspersonen.
Grafik: TaP_Theorie Quelle: IAB der Bundesagentur für Arbeit (Download: 31.07.2022) Daten herunterladen Einbetten