Verpflegungsbetriebe: Öffentlich zugängliche Cafés, Tea-Rooms und Restaurants im herkömmlichen Sinn d.h. ohne Hotel- und Pensionseigene Restaurants und ohne Kantinen. Alle übrigen Formen von Betrieben, die laut Gastgewerbegesetz ein Patent erwerben müssen z.B. Kleinbetriebe wie Kiosk, Imbiss, Take-away und Gemeinschaftszentren gehören auch zu den Verpflegungsbetrieben. Nachtcafés: Betriebe mit dauernder oder befristeter Hinausschiebung der Polizeistunde.