Bereinigte Schutzquoten* für die Top-5-Asylherkunftsstaaten

* Bei der "bereinigten" Schutzquote werden formelle Entscheidungen rausgerechnet – wie etwa im Fall von Bewerber*innen, für die Deutschland nach der Dublin-III-Verordnung nicht zuständig ist.
Quelle: BAMF, Das Bundesamt in Zahlen 2015-2019, eigene Anfrage Daten herunterladen