Verteilungsverhältnis des ÖH-Betrags
Hochschulvertretungen
Bundesvertretung
öffentliche Universitäten
84%
16%
FHs, PHs und Privatuniversitäten
95%
5%
Ein Sockelbetrag in der Höhe von 30% des den Hochschulvertretungen zustehenden Betrages ist den Hochschulvertretungen, an denen gemäß § 2 Abs. 2 eine Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtet ist, zu gleichen Teilen als Sockelbetrag zuzuweisen.