Gezeigt wird der jeweils individuelle und kumulierte Anteil des Unternehmens am Gesamtmarkt. Maßstab ist die bereinigte Erlösobergrenze. Alle Unternehmen bis zu einer Marktabdeckung von 84 Prozent müssen am Effizienzvergleich teilnehmen. Alle anderen Teilnehmer können das vereinfachte Verfahren wählen. In der Grafik nicht berücksichtigt ist eine noch nicht umgesetzte Netzaufspaltung im Feld der Pflichtteilnehmer, die die Zahl der Pflichtteilnehmer auf 197 statt 196 schraubt. Der Schwellenwert bleibt davon unberührt.