Frauenanteil der Beschäftigten der Gerichte

In Berlin, in Prozent

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Berliner Gerichte in Prozent. Dargestellt sind der Frauenanteil der Gerichte insgesamt, in den Besoldungsgruppen R 4 und höher, R 3, R 2 und R Z 2 sowie R 1 und R 1 Z. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 1998 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen. Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil von Jahr zu Jahr tendenziell gesteigert hat. Fehlende Datenpunkte beruhen auf nicht vergleichbaren Datengrundlagen. Im Jahr 1998 lag der Frauenanteil insgesamt bei 42,2 Prozent. Dieser Wert steigerte sich bis 2020 auf 55,5 Prozent. In den Besoldungsgruppe R 1 und R 1 Z lag der Frauenanteil 1998 bei 50,4 Prozent und 2020 bei 61,1 Prozent. 22 Prozent Frauen waren im Jahr 1998 in den Besoldungsgruppen R 2 und R 2 Z beschäftigt. Die Besoldungsgruppe R 3 verzeichnete 1998 einen Frauenanteil von 14,8 Prozent und stieg bis zum Jahr 2020 auf einen Wert von 36,2 Prozent an. 2006 waren 46,2 Prozent Frauen in den Besoldungsgruppen R 4 und höher beschäftigt. Der Wert schwankte in den Jahren immer wieder und lag 2020 erneut bei 46,2 Prozent.