Seit 11. Februar gelten in Baden-Württemberg nächtliche (21 bis 5 Uhr) Ausgangsbeschränkungen für regionale Hotspots. Richtwert dafür ist eine 7-Tage-Inzidenz von mindestens 50. Auch bei höheren Inzidenzen können Stadt- und Landkreise aber abweichen und auf Ausgangsbeschränkungen verzichten.