Alle Maßnahmen greifen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage in Folge einen Wert überschreitet.
Maßnahmen können am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn der Wert mindestens fünf Werktage in Folge unterschritten wird.
Den Städten und Kreisen steht es frei, strengere Maßnahmen zu verhängen.
Folgende Werte gelten:
Notbremse: über 100 -
Öffnungsstufe 3: unter 100 -
Öffnungsstufe 2: unter 50 -
Öffnungsstufe 1: unter 35