Energiepreisbremsen: Abweichende Regeln für die Industrie

Die gedeckelten Preise gelten für 80 Prozent (KMU) bzw. 70 Prozent (Industrie) des Vorjahresverbrauchs. Für jeden weiteren Verbrauch zahlen die Unternehmen jeweils den vertraglich vereinbarten Preis.

* Gas- bzw. Wärmeverbrauch unter 1,5 Millionen kWh und Stromverbrauch unter 30.000 kWh / ** Gas- bzw. Wärmeverbrauch ab 1,5 Millionen kWh und Stromverbrauch ab 30.000 kWh
Tabelle: handwerk.com Quelle: BMWK / Bundesregierung Daten herunterladen