Steuern und Versicherungen: Als Rentner nicht die Abzüge unterschätzen

Annahmen: Rentenbeginn 2025, Besteuerungsanteil gesetzliche Rente 83,5 Prozent, Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent zzgl. Zusatzbeitrag 2,5 Prozent (gesetzliche Rente hälftig, Betriebsrente vollständig), Beitragssatz zur Pflegeversicherung 4,2 Prozent (3,6 Prozent + Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,6 Prozent), ohne Kirchensteuer und Freibeträge; Beträge gerundet

Tabelle: Wie viel netto übrig bleibt von den Renten (gesetzlich und betrieblich) nach Abzug von Steuern und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Berechnung bei Rentenbeginn 2025.