Folgejahre: Dabei handelt es sich um sogenannte Verpflichtungsermächtigungen. Der Bund kann für Jahre nach dem eigentlichen Haushaltsjahr Gelder für Projekte reservieren. Die dargestellten Beträgen sind gerundet. Deshalb mag die Aufsummierung der Einzelbeträge nicht immer zur dargestellten Gesamtsumme passen. Die exakten Zahlen finden Sie unter "Daten herunterladen".