Gasverteilnetzbetreiber nach bereinigter Erlösobergrenze, beginnend mit kleinsten Unternehmen

Gasverteilnetzbetreiber mit einer bereinigten Erlösobergrenze von mindestens 5,9 Millionen Euro müssen am Effizienzvergleich teilnehmen. Alle anderen gelisteten Gasnetzbetreiber können das vereinfachte Verfahren wählen.