Gasverteilnetzbetreiber nach bereinigter Erlösobergrenze, beginnend mit kleinsten Unternehmen
Gasverteilnetzbetreiber mit einer bereinigten Erlösobergrenze von mindestens 5,9 Millionen Euro müssen am Effizienzvergleich teilnehmen. Alle anderen gelisteten Gasnetzbetreiber können das vereinfachte Verfahren wählen.