Änderungen des Einkommensteuertarifs, wie Anpassungen der Eckwerte oder der Eingangs- und Spitzensteuersätze, haben direkte Auswirkungen auf die Höhe der Kirchensteuer. Die hier ausgewiesenen Kirchensteuern werden über die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt überprüft. Bei der Veranlagung kann sich aufgrund der persönlichen Situation (Werbungskosten, Sonderausgaben, weitere Einkünfte) eine abweichende Steuer ergeben. Alle Angaben in Euro.