Schlüsselzuweisungen sind zweckfreie Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, die steuer- oder umlageschwachen Kommunen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zufließen. Faustformel: Je geringer die Steuereinnahmen der Kommune in einem Jahr um so höher die Schlüsselzuweisungen zwei Jahre später. Somit immer zeitversetzt.