Anspruch auf Bürgergeld am Fallbeispiel eines Paars mit zwei Kindern und Erwerbseinkommen*

berechnet für die Jahre 2023 und 2024, Beträge in Euro

*sozialversicherungspflichtiges Erwerbseinkommen von 2080 Euro Brutto (Mindestlohn), 1661 Euro Netto, wird bis auf einen Freibetrag von 378 Euro vom Gesamtanspruch abgezogen **wird zuvor vom Regelbedarf abgezogen Grafik: Biwer
Quelle: Bundesagentur für Arbeit