Anteil der Fahrten, die mehr als 60 Sekunden (bis 31.12.2024: 90 Sekunden) verfrüht gegenüber der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit erbracht wurden. Werte werden seit 2020 ausgewiesen. Als Jahressollwert für 2020 ist der ab 01.09.2020 gültige Wert angegeben.