* Eine "Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase" für bis zu drei Monate
** Eine "Familien-Pflegezeit", also die Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten
*** Eine "Pflegezeit", also die Freistellung von der Arbeit oder eine Reduzierung für bis zu sechs Monate