Anteil der erbrachten Fahrten, die nicht ausgefallen sind und die entweder pünktlich waren oder im Fall von Verspätungen zumindest nicht das durch den Takt festgelegte Zeitfenster (bis 31.12.2024: 90 Sekunden – max. 10 Minuten / seit 01.01.2025: 60 Sekunden – max. 10 Minuten) überschritten haben. Als Jahressollwert für 2020 ist der ab 01.09.2020 gültige Wert angegeben.