Jahreswerte Regelmäßigkeit 2015 bis 2024

Anteil der erbrachten Fahrten, die nicht ausgefallen sind und die entweder pünktlich waren oder im Fall von Verspätungen zumindest nicht das durch den Takt festgelegte Zeitfenster (bis 31.12.2024: 90 Sekunden – max. 10 Minuten / seit 01.01.2025: 60 Sekunden – max. 10 Minuten) überschritten haben. Als Jahressollwert für 2020 ist der ab 01.09.2020 gültige Wert angegeben.