Pegel und Alarmstufen in Brandenburg

Alarmstufe 1: Beginn der Ausuferung der Gewässer
Alarmstufe 2: Überflutung von Grünland oder forstwirtschaftlicher Flächen in Überschwemmungsgebieten, Ausuferung des Wassers bei eingedeichten Gewässern bis an den Deichfuß
Alarmstufe 3: Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller, Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser, Wasserstände am Deich bis etwa halbe Deichhöhe
Alarmstufe 4: Überflutung größerer Flächen einschließlich Straßen und Anlagen in bebauten Gebieten unmittelbare Gefährdung für Menschen, Tiere, Objekte und Anlagen, Gefährdung der Standsicherheit der Deiche infolge langanhaltender Durchfeuchtung, Eisgang oder größerer Schäden Wasserstände am Deich im Freibordbereich, Gefahr der Überströmung
Grafik: rbb|24 Quelle: Pegelportal Brandenburg
RBB