Es handelt sich um das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (i. d. R. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung). Das Arbeitsentgelt kann durch Kurzarbeit beeinflusst sein. Bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld fließen 80 Prozent der ausgefallenen Arbeitsleistung bzw. des ausgefallenen Entgelts als fiktives Entgelt ein.