Ausländische Erwerbstätige nach Anwesenheitsbewilligung

4. Quartal 2022


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1 inkl. Kurzaufenthalter/-innen, die seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz leben
2 Personen im Asylprozess, Personal der Schweizer Botschaften, Konsulate und Hochseeflotte, EU-/EFTA-Staatsangehörige, die während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bei einem Schweizer Arbeitgeber nachgehen

Quelle: BFS – Erwerbstätigenstatistik (ETS)