Die folgende Tabelle bildet die angebotenen Regelplätze auf Grundlage der idealtypischen baulichen Zügigkeit im Vergleich zu der Anzahl an Erstwünschen an allen Standorten ab. Diese Tabelle berücksichtigt noch nicht die erweiterten schulorganisatorischen Kapazitäten der Schulen nach der Ausgleichskonferenz.
Die folgende Tabelle bildet die angebotenen Regelplätze auf Grundlage der idealtypischen baulichen Zügigkeit im Vergleich zu der Anzahl an Erstwünschen in Reihenfolge der BSN an allen Standorten ab. Diese Tabelle berücksichtigt noch nicht die erweiterten schulorganisatorischen Kapazitäten der Schulen nach der Ausgleichskonferenz. In einem strukturierten Verfahren konnten gemeinsam mit den zuständigen Schulträgern sowie den regionalen Schulaufsichten in der Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) weitere Kapazitäten an den Schulstandorten geschaffen werden. Aufgrund dieser Ausgleichsmaßnahmen erhielten alle Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz.