Wer seinen Vertrag verlängert, zahlt drauf

So viel Zins fällt pro Jahr für einen typischen Erbbauvertrag* der Stadt aus dem Jahr 1960 an

* für 600 m² Grundstück mittlerer Lage zu Konditionen der Stadt (Jahreszins = 4% des Bodenpreises bei Vertragsbeginn bzw. -erneuerung)
Grafik: LZ/Anna Paarmann Quelle: LGLN Daten herunterladen