Der Landtag hat am 16. Dezember 2020 das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2021 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 – GFG 2021) verabschiedet. Die Landesregierung hat am 18. Dezember 2020 eine aktualisierte Modellrechnung veröffentlicht, welche die Auswirkungen des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes NRW, das am 8. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, berücksichtigt.