Armutsquote vor und nach Sozialtransfers, 2021


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Anmerkung: Die Armutsquoten basieren auf dem Einkommen ohne Berücksichtigung allfälliger Vermögensbestände.
Sozialtransfers umfassen hier Arbeitslosenentschädigungen, Krankentaggelder, Invaliditätsrenten der 1. und 2. Säule, Ausbildungsstipendien, Familienzulagen, Alimentenbevorschussung, Sozialhilfeleistungen, Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung, private und öffentliche Wohnbeihilfen sowie Leistungen anderer Institutionen. Alters- und Hinterlassenenrenten der AHV sind hingegen in beiden abgebildeten Armutsquoten enthalten.
Als «Kinder» gelten alle Personen unter 25 Jahren, die mit mindestens einem Elternteil zusammenwohnen.
Die Einkommensdaten in SILC 2021 beziehen sich auf das Jahr 2020, also während der Covid-19-Pandemie.

Quelle: BFS – Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen,
SILC 2021, Version 23.03.2023, exkl. fiktive Miete.