GKV: Den höchsten Steuerzuschuss gab es im Jahr 2010
Das Auf und Ab des Steuerzuschusses des Bundes zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Einfach einen Balken antippen, dann erscheint der entsprechende Wert.
Die Höhe der jährlichen Bundesbeteiligung ergibt sich aus der jeweils geltenden Fassung des § 221 Absatz 1 SGB V, zuletzt geändert zum 16. August 2014.